Grabarten

Gräber für Erdbestattungen (Ruhezeit 30 Jahre)

Reihengrabstätten

Reihengrabstätten für Erdbestattungen sind Grabstätten, die im Todesfall der Reihe nach vergeben werden.  Eine Reihengrabstätte ist für nur eine Person vorgesehen, in Ausnahmefällen kann die Friedhofsverwaltung zulassen, dass innerhalb der bestehenden Ruhezeit ein Kindersarg oder eine Urne zusätzlich auf der Grabstätte beigesetzt wird.

Reihengräber gibt es in zwei verschiedenen Varianten:

    • Gräber mit der Möglichkeit, die Grabstätte selbst zu pflegen. Dafür wird die Grabstätte nach der Beerdigung von der Friedhofsverwaltung eingefasst, sodass die Grabstätte bepflanzt werden kann.
    • Gräber in Rasenlage - hier wird der Grabstein bündig in Rasen gelegt. Auf den Rasen darf nichts  gepflanzt oder gestellt werden. Erlaubt sind jedoch Schnittblumen, die auf dem Grabstein abgelegt werden.  In den Wintermonaten dürfen Gegenstände auf dem Grab abgestellt werden. Diese müssen im Frühjahr allerdings wieder entfernt werden.

Bei Reihengräbern kann das Nutzungsrecht nicht verlängert werden.

 

Wahlgrabstätten

Diese Gräber werden für Erdbestattungen genutzt. Auf eine Grabstelle können 2 Urnen zusätzlich beigesetzt werden. Bei Vergabe kann die Lage ausgesucht werden. Ein Wahlgrab kann mehrere Grabstellen umfassen. Für die Grabpflege sind die Angehörigen zuständig. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist hier möglich.

 

 

Rasenwahlgrabstätten

Diese Gräber werden für Erdbestattungen genutzt. Auf eine Grabstelle können 2 Urnen zusätzlich beigesetzt werden. Bei Vergabe kann die Lage ausgesucht werden. Ein Rasenwahlgrab kann mehrere Grabstellen haben. Die Rasenpflege übernimmt die Friedhofsverwaltung. Der Grabstein wird bündig in Rasen gelegt, auf das Grab darf nichts gepflanzt oder gestellt werden. Einzige Ausnahme sind Schnittblumen, die auf dem Grabstein abgelegt werden. In den Wintermonaten dürfen Gegenstände auf die Grabstelle abgestellt werden. Diese müssen im Frühjahr allerdings wieder entfernt werden.

 

Gräber für Feuerbestattungen (Ruhezeit 20 Jahre)

Urnenreihengrabstätte mit Namensplatte

Diese Gräber werden der Reihe nach vergeben. Die Friedhofsverwaltung bietet diese zusammen mit einer Namensplatte an. Auf einer Grabstätte kann nur eine Urne beigesetzt werden. Die Grabstätte kann nicht verlängert werden. Die Grabstätte befindet sich in Rasenlage. Die Namensplatte ist bündig in Rasen gelegt. Die Rasenpflege obliegt der Friedhofsverwaltung. Auf die Grabstelle darf nichts gepflanzt oder abgelegt werden. Einzige Ausnahme sind Schnittblumen, die auf der Namensplatte abgelegt werden dürfen. Zudem dürfen in den Wintermonaten Gegenstände auf der Grabstelle abgestellt werden. Diese müssen im Frühjahr allerdings wieder entfernt werden.

 

Urnengemeinschaftsgrabstätte

Dies ist eine Grabstätte für anonyme Urnenbeisetzungen. Diese Gräber sind als einzelne Urnenstellen für je eine Urne ausgelegt. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. Hier ist es nicht möglich, bei der Beisetzung dabei zu sein. Blumen und Grabgegenstände dürfen am zentralen Gedenkstein abgelegt werden.

Urnenwahlgrabstätte

Diese Gräber sind für zwei Urnenbestattungen vorgesehen. Für die Grabpflege sind die Angehörigen zuständig. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich.

Urnenwahlgrabstätte in Rasenlage

Diese Gräber sind für zwei Urnenbestattungen vorgesehen. Die Rasenpflege obliegt der Friedhofsverwaltung. Auf die Grabstelle darf nichts gepflanzt oder abgelegt werden. Einzige Ausnahme sind Schnittblumen, die auf die Namensplatte/Grabstätte abgelegt werden dürfen. Zudem dürfen in den Wintermonaten Gegenstände auf die Grabstelle abgelegt werden. Diese müssen im Frühjahr allerdings wieder entfernt werden.

 

Baum/Naturbestattungen

Die Gräber sind als 1- und 2-stellige Wahlgräber ausgelegt. Ein Grabstein wird mit erworben. Der Name wird durch eine Edelstahlplakette festgehalten. Die Pflege obliegt der Friedhofsverwaltung. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich. Eine zusätzliche Bepflanzung ist nicht gestattet.